AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Leistungen: Ja, ich nehme die Dienste der freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch und beziehe von ihr die erforderlichen Hebammenleistungen.

Diese bestehen insbesondere in der Durchführung von Vorbereitungs-bzw. Rückbildungskursen, Beratung während der Schwangerschaft und Fragen rund um diese sowie zur Geburt oder Stillzeit.

Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung:

Wahlleistungen wie Akupunktur sowie die Betreuung bei der Geburt. Ebenfalls nicht umfasst sind Krankentransporte, ärztliche Leistungen sowie die Leistungen anderer Berufsgruppen.

Kostenübernahme: Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit meiner gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Für Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über deren Erreichen die Hebamme mich rechtzeitig aufklären wird.

Eigenanteil: In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und mir daher als Selbstzahlerin privat in Rechnung gestellt:

- Falls keine gültige Mitgliedschaft der u. g. Krankenkasse festgestellt werden kann.

- Nicht anwesende Kursstunden ob in Präsenz oder Online werden leider nicht von der Krankenkasse übernommen. Sie werden privat von der Hebamme in Rechnung gestellt. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund am Kurs nicht teilgenommen werden kann.

- Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden.

Um dies zu vermeiden, werde ich die Hebamme über alle Leistungen informieren, die ich bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nehme bzw. in Anspruch genommen habe. Weitere Wahlleistungen (wie z. B. Rufbereitschaft, Akupunktur, usw.) werden separat vereinbart.

Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben. Mit dem Inhalt dieser Vereinbarung und den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Hebamme bin ich einverstanden.

Die Datenschutzbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen. Änderungen dieser Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse

Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Privatversicherten und selbstzahlenden Kursteilnehmerinnen werden die Gebühren für die Kursstunden am Ende des Kurses in Rechnung gestellt.

Nach verbindlicher Anmeldung ist eine Abmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich, danach muss bei Abmeldung der gesamte Kurs privat in Rechnung gestellt werden. 

Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine Andere zu ersetzen.

Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen.

Diese Gebühren für versäumte Termine richten sich nach der Gebührenordnung für Hebammen (siehe oben), aktuell sind dies 11,94 € für einen 90 minütigen Kursabend.

Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

Ich melde mich hiermit zu diesem Kurs an und bin mit den Teilnahmebedingungen und den allgemeinen Vertragsbedingungen der Hebamme einverstanden.

Die Datenschutzbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen.