AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Leistungen: Ja, ich nehme die Dienste der freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch und beziehe von ihr die erforderlichen Hebammenleistungen.

Diese bestehen insbesondere in der Durchführung von Vorbereitungs-bzw. Rückbildungskursen, Beratung während der Schwangerschaft und Fragen rund um diese sowie zur Geburt oder Stillzeit.

Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung:

Wahlleistungen wie Akupunktur sowie die Betreuung bei der Geburt. Ebenfalls nicht umfasst sind Krankentransporte, ärztliche Leistungen sowie die Leistungen anderer Berufsgruppen.

Kostenübernahme: Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit meiner gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Für Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über deren Erreichen die Hebamme mich rechtzeitig aufklären wird.

Eigenanteil: In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und mir daher als Selbstzahlerin privat in Rechnung gestellt:

- Falls keine gültige Mitgliedschaft der u. g. Krankenkasse festgestellt werden kann.

- Nicht anwesende Kursstunden ob in Präsenz oder Online werden leider nicht von der Krankenkasse übernommen. Sie werden privat von der Hebamme in Rechnung gestellt. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund am Kurs nicht teilgenommen werden kann.

- Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden.

Um dies zu vermeiden, werde ich die Hebamme über alle Leistungen informieren, die ich bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nehme bzw. in Anspruch genommen habe. Weitere Wahlleistungen (wie z. B. Rufbereitschaft, Akupunktur, usw.) werden separat vereinbart.

Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben. Mit dem Inhalt dieser Vereinbarung und den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Hebamme bin ich einverstanden.

Die Datenschutzbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen. Änderungen dieser Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse

Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Privatversicherten und selbstzahlenden Kursteilnehmerinnen werden die Gebühren für die Kursstunden am Ende des Kurses in Rechnung gestellt.

Nach verbindlicher Anmeldung ist eine Abmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich, danach muss bei Abmeldung der gesamte Kurs privat in Rechnung gestellt werden. 

Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine Andere zu ersetzen.

Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen.

Diese Gebühren für versäumte Termine richten sich nach der Gebührenordnung für Hebammen (siehe oben), aktuell sind dies 11,94 € für einen 90 minütigen Kursabend.

Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

Ich melde mich hiermit zu diesem Kurs an und bin mit den Teilnahmebedingungen und den allgemeinen Vertragsbedingungen der Hebamme einverstanden.

Die Datenschutzbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen. 

Wahlleistungen im Rahmen der Hebammenbetreuung

durch Sarah Kamp

 

Dies sind Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind. Die

Kosten werden in Rechnung gestellt und sind privat zu zahlen.

 

 

Kinesiotaping

 

Wirkung:

Die Wirkung von Kinesiotape beruht hauptsächlich auf physikalischen und sensorischen Reizen auf der Haut, die verschiedene physiologische Reaktionen im Körper auslösen sollen. Dazu gehören die Entspannung und Durchblutungsförderung von Muskulatur, den Abfluss der Lymphe und die Stabilisierung des Haltungsapparates.

 

Gegenanzeigen:

Keine Tapeanlage bei akuten fieberhaften Infekten, auf Wunden bzw. unklaren Hautveränderungen, sowie auf Krampfadern. In seltenen Fällen kön- nen bei einer Tapeanlage Rötungen, Jucken und Spannungsblasen auftreten. Hiermit haben Sie eventuelle Reaktionen zur Kenntnis genommen.

 

Nebenwirkungen:

Es sind Rötungen, Jucken und Blasenbildung der Haut möglich. Sollte dies Auftreten, sollten Sie das Tape anfeuchten, langsam abziehen und eine Hautpflege auftragen.

 

Kosten: Erstmalige Anlage kostenfrei, weitere Anlagen je 5 Euro

 

Akupunktur

 

Wirkung:

Akupunktur wirkt, indem sie – je nach Sichtweise – Energieblockaden löst oder Nervenenden stimuliert, um die natürlichen Heilungsmechanismen des Körpers anzuregen, Schmerzen zu lindern, und Körpereigene Prozesse anzuregen.

 

Gegenanzeigen:

Keine Akupunktur bei erhöhter Blutungsneigung, Einnahme blutverdünnender Medikamente (die Einnahme von lowdose Heparinen stellt keine Kontraindikation dar), Epilepsie, vorzeitige Wehentätigkeit, Nadelangst, Plazenta Praevia, akuter Infektion der zu nadelnden Hautbereiche.

 

 

Nebenwirkungen:

Es können blaue Flecken und auch Infektionen an der Einstichstelle auftreten. Während der Akupunktur kann es zu Kreislaufbeschwerden kommen.

 

 

 

 

Kosten: Eine Geburtsvorbereitende Akupunktur ohne medizinische Indikation stelle ich mit 10,00 Euro Pro Sitzung in Rechnung.

 

Ultraschultuntersuchung im Rahmen der Schwangerenbetreuung:

 

Durch Weiterbildung und ein eigenes Ultraschallgerät habe ich die Möglichkeit die Schwangerenvorsorge und auch Hilfeleistungen in der Schwangerschaft durch eine Ultraschalluntersuchung zu ergänzen. Da diese Leistung nicht Teil des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V ist, erfolgt sie auf eigenen Wunsch und dient der erweiterten Vorsorge/der persönlichen Beruhigung.

 

Im Rahmen der Untersuchung lassen sich Vitalität und Lage des Embryos/Fetus, Fruchtwassermenge und ggf. Größe bestimmen. Die Untersuchung ersetzt nicht die Basisultraschalle der Gynäkologin. Ich bin nicht berechtigt Diagnosen zu stellen. Eventuelle Befunde, die eine medizinische Notwendigkeit für weiterführende Diagnostik begründen, werden unverzüglich mitgeteilt und ich werde an einen Facharzt verweisen.

Die Ultraschalluntersuchung dient einem medizinischen Zweck und wird von einer Fachperson angewandt. Dadurch sind die Nebenwirkungen (z.B. Erwärmung von Gewebe) vernachlässigbar und ich halte mich an die Strahlenschutzverordnung (NiSV) von 2021

 

Kosten: 30 Euro pro Untersuchung

 

Ultraschall im Rahmen des Wochenbettes:

 

Im Wochenbett lässt sich mit Hilfe des Ultraschgerätes einschätzen ob ein Stau des Wochenflusses (Lochialstau) vorliegt. Auch ein Abzess in der Brust kann bei einem Milchstau oder eine Mastitis festgestellt werden. Die Untersuchung ersetzt nicht die Diagnose einer Gynäkologin, sondern dient nur der Einschätzung ob eine Überweisung zu Gynäkologin erfolgen sollte, oder ein abwartendes Vorgehen weiterhin vertretbar ist.

 

Kosten: 15 Euro pro Untersuchung

 

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Ich wurde von meiner Hebamme umfassend über den Umfang, den Nutzen, aber auch die Grenzen und der gewünschten Wahlleistung aufgeklärt.

 

Ich bin zur fristgerechten Zahlung (21 Tage), nach Rechnungsstellung verpflichtet. Der Rechnungsversand erfolgt per Email. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren berechnet werden.